„Am 30. Dezember 1812 morgens um 8 Uhr wurde die Konvention in der Mühle zu Poscherau bei Tauroggen abgeschlossen, wodurch der Generalleutnant Ludwig von Yorck für sein Korps von den Russen zunächst Neutralität zugesichert erhielt. Es waren geborene Preußen, die das Abkommen unterzeichneten. Für Preußen Yorck selbst, Oberst Röder und Major Seydlitz, für Rußland Generalmajor Diebitsch und die früher preußischen, nach Rußland ausgewanderten Oberstleutnants Clausewitz und Dohna. Wir erwähnen das wichtige Ereignis, mit dem die äußere Wiedergeburt des Preußischen Staatswesens beginnt, um die Stellung, die König Friedrich Wilhelm III. (1797-1840) dazu genommen hat, in das richtige Licht zu setzen. Früher ging die allgemeine Ansicht vorurteilslos und unbeeinflußt dahin, der König habe keine Neigung gezeigt, in entscheidenden Fragen die Initiative zu ergreifen, sondern wäre fast wider Willen von der Erhebung von 1813 mit fortgerissen worden. Man vergaß die ungemein peinliche Lage, in der sich der König befand. Die Zeitgenossen vergaßen sie auch und urteilten demgemäß. Andererseits würde man sich der Gefahr einer Verkennung Friedrich Wilhelms III. aussetzen, wollte man annehmen, der König habe nicht nur sofort die durch Yorck geschaffene, völlig veränderte Lage der Dinge durchaus richtig übersehen und, um nicht von Augereaus 12000 Franzosen, in deren Mitte er sich ja noch befand, unter Druck gesetzt zu werden, den Zorn über Yorcks Eigenmächtigkeit lediglich vorgetäuscht, sondern er habe sogar durch eine geheime, mündlich übermittelte Kabinettsorder seinen General zum Eingehen des schwierigen Vertragsverhältnisses mit den Russen überhaupt erst veranlaßt und angetrieben.“ (Hertslet, S. 222/223.) |
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